Stellungnahme zur GEAS-Reform

Die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit dem Asylkompromiss 1993 

17.06.2026

Unser Ver­ein unter­stützt die Stel­lung­nah­me des Pari­tä­ti­schen zur GEAS-Reform. Die geplan­te Umset­zung der Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) bringt weit­rei­chen­de Ver­än­de­run­gen für das deut­sche Asyl­recht mit sich. Der Pari­tä­ti­sche Gesamt­ver­band kri­ti­siert in einer Stel­lung­nah­me ins­be­son­de­re die vor­ge­se­he­nen Ver­schär­fun­gen, die über euro­päi­sche Vor­ga­ben hin­aus­ge­hen und aus Sicht des Ver­bands Grund- und Men­schen­rech­te von Schutz­su­chen­den gefähr­den.

Wir schlie­ßen uns die­ser Ein­schät­zung an. Beson­ders kri­tisch sehen wir die geplan­te Aus­wei­tung von Haft und Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen, die Ein­füh­rung neu­er Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen für soge­nann­te Sekun­där­mi­gra­ti­on sowie Ein­schrän­kun­gen beim Zugang zu Bera­tung und Rechts­schutz. Gera­de Men­schen auf der Flucht benö­ti­gen fai­re Ver­fah­ren, unab­hän­gi­ge Bera­tung und einen wirk­sa­men Schutz ihrer Rech­te.